Die Grunderwerbsteuer Beispiele:
Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % in Bayern
Grunderwerbsteuer beträgt 5,0 % in Rheinl.-Pfalz
Grunderwerbsteuer beträgt 6,0 % in Hessen
Grunderwerbsteuer beträgt 6,5 % im Saarland
Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem jeweiligen Kaufpreis und wird prozentual auf
dieser Summe ermittelt. Jedes deutsche Bundesland hat einen separaten Prozentsatz für
die Grunderwerbsteuer.
Ausnahmen von der Besteuerung
Für die Grunderwerbsteuer gilt eine Freigrenze von 2.500 Euro. Das heißt, dass ein
Grunderwerb bis zu dieser Höhe von der Grunderwerbsteuer befreit ist, jedoch ab
diesem Betrag - anders als bei einem Freibetrag - zum vollem Betrag versteuert werden muss.
Außerdem wird bei Grundstückserwerben durch Erbschaft bzw. Grundstücksschenkung keine
Grunderwerbsteuer erhoben. Eine mögliche Besteuerung wird dann ggf. über das
Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz herbeigeführt